Zur im Abklärungsbericht ebenfalls genannten Schadenminderungspflicht ist festzuhalten, dass eine solche grundsätzlich zu bejahen ist. Nimmt die benötigte Unterstützung durch Familienmitglieder aber solche Ausmasse an wie vorliegend, kann nicht in jedem einzelnen Bereich darauf verwiesen werden. Ansonsten wären die Familienmitglieder in einem weitaus grösseren Ausmass mit der "Schadenminderung" beschäftigt, als ihnen zugemutet werden darf.