Zum einen ist festzuhalten, dass gemäss Gutachter Ineichen die Versicherte täglich und regelmässig auf indirekte Hilfe angewiesen sei. Es muss mit anderen Worten stets jemand anwesend sein, der die Versicherte bei nahezu allen Tätigkeiten motiviert, anleitet und kontrolliert. Der Abklärungsbericht nimmt dazu jedoch zu wenig Stellung. Es werden häufig nur die körperlichen Einschränkungen kommentiert. Zur im Abklärungsbericht ebenfalls genannten Schadenminderungspflicht ist festzuhalten, dass eine solche grundsätzlich zu bejahen ist.