b) Geht man nur schon im Bereich Haushaltsführung von einer 100-prozentigen Einschränkung aus, so resultiert eine Einschränkung im Haushalt von 62.3 Prozent. Dies allein würde schon einen Anspruch auf eine ganze Invalidenrente begründen ([62.3 x 79%] + [100 x 21%] = 70%). Im Folgenden werden deshalb nur noch einzelne Punkte herausgegriffen, welche sich ebenfalls auf die Einschränkung im Haushalt auswirken könnten. Zum einen ist festzuhalten, dass gemäss Gutachter Ineichen die Versicherte täglich und regelmässig auf indirekte Hilfe angewiesen sei.