Der weitere Kommentar, die Versicherte sei in der Lage, Arbeiten auszuführen, wenn sie Impulse bekomme, wobei Kontrolle nötig sei – bezieht sich eben gerade nicht auf die Planung, sondern auf die Ausführung der Arbeiten. Ebenso ist der Versicherten die Organisation kaum möglich, sodass auch im Bereich "Einteilung/Ablauf der Arbeiten" eine Einschränkung von 100 Prozent resultiert. Kann die Versicherte den "Einkaufszettel" nur mit Unterstützung erstellen, so könnte die helfende Person diese in derselben Zeit wohl auch alleine schreiben, weshalb dieser Tätigkeit eher (beschäftigungs-) therapeutischer Charakter zukommt. Somit ist auch hier eine Einschränkung von 100 Prozent anzunehmen.