a) Aus dem Gesagten lässt sich schliessen, dass die Situation im Abklärungsbericht zu optimistisch dargestellt wurde. Insbesondere im Bereich Haushaltsführung resultiert nach dem Gesagten eine 100-prozentige Einschränkung, was sich im Übrigen auch so aus dem Abklärungsbericht herauslesen liesse. Dort heisst es nämlich unter "Planung der Arbeiten", selbstständig planen gehe nicht! Der weitere Kommentar, die Versicherte sei in der Lage, Arbeiten auszuführen, wenn sie Impulse bekomme, wobei Kontrolle nötig sei – bezieht sich eben gerade nicht auf die Planung, sondern auf die Ausführung der Arbeiten.