Sie wäre nicht in der Lage, alleine und selbstständig zu wohnen. Sie könne weder Einkaufen, sich Mahlzeiten zubereiten, noch ein Bett anziehen oder grössere Wäschestücke waschen (GA S. 14). Gemäss fremdanamnestischen Angaben seien für praktisch sämtliche Verrichtungen Motivation, Anweisungen und Kontrollen erforderlich (GA S. 14). Planung, Organisation und Motivation zur Aktivität seien ihr aufgrund der auch neuropsychologisch dokumentierten Beeinträchtigung der komplexen Exekutivfunktionen kaum oder nur sehr eingeschränkt möglich (GA S. 15).