Er hat insbesondere dargelegt, dass daraus nicht klar genug hervorgehe, was die Versicherte effektiv tue, was genau sie unter Anleitung tun könne und wann genau sie auch unter Anleitung/Motivation/Lob respektive genügender Betreuung mangels Ressourcen scheitere (GA S. 5 und 15). Bezogen auf die einzelnen häuslichen Verrichtungen hielt er unter anderem fest, die Explorandin sei selbst für vermeintlich einfache Aufgaben wie Staubsaugen, einen Geschirrspüler ausräumen oder einen Tisch abwischen auf Motivation, Begleitung respektive Kontrolle und Korrektur angewiesen (GA S. 13 f.). Sie wäre nicht in der Lage, alleine und selbstständig zu wohnen.