Ebenfalls ist dem Umstand Beachtung zu schenken, dass in diesem Aufgabenbereich ein grösserer Spielraum hinsichtlich der Einteilung der Arbeit sowie der Art und Weise, wie sie ausgeführt wird, besteht. Sollten die beteiligten Ärzte im Anschluss daran immer noch zu einem divergierendem Ergebnis gelangen, hätten sie sich des Weitern mit dem Abklärungsbericht Haushalt auseinanderzusetzen und zu erläutern, weshalb sie zu einem anderen Resultat gelangt sind (BGE 8C_671/2007 vom 13.06.2008 E. 3.2.1 f.) Diese prinzipielle Gewichtung hat ihren Grund darin, dass es für die Abklärungsperson regelmässig nur beschränkt möglich ist, das Ausmass des psychischen Leidens und der damit