Aus psychiatrischer Sicht sei eine Hilflosigkeit ausgewiesen. Die Versicherte sei andauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen und bedürfe einer regelmässigen, mindestens punktuellen Überwachung. Sie sei auf tägliche Hilfe angewiesen, wobei vor allem die indirekte Hilfe regelmässig erforderlich sei. Insgesamt scheine eine mittelschwere Hilflosigkeit ausgewiesen zu sein.