Er bejaht Einschränkungen der exekutiven Funktionen, der mentalen Belastbarkeit, der Aktivität und des Antriebs, kognitive Defizite, eine Beeinträchtigung im sozialen Umgang sowie eine reduzierte Autonomie. Weiter seien Anweisungen und Kontrollen für alltägliche Verrichtungen nötig. Die Versicherte müsse regelmässig überwacht und tagsüber in ungefähr zweistündigen Intervallen kontrolliert werden. Kontakte seien ohne Anwesenheit einer Drittperson kaum möglich.