Gemäss übereinstimmenden Beobachtungen sowohl der Spitex, der Ergotherapeutin und der Angehörigen könne die Versicherte kaum länger als ungefähr zwei Stunden allein gelassen werden, sie reagiere sonst ängstlich und unruhig. Die regelmässige Anwesenheit oder Überwachung durch Drittpersonen sei nicht nur zur Verhinderung einer andauernden Isolation, sondern auch zur Kontrolle der alltäglichen Verrichtungen und zur Sicherheit der Versicherten erforderlich. Durch die Inaktivität, das sich selber überlassen sein und den häufigen Rückzug ins Bett drohe nicht nur die Gefahr einer Isolierung, sondern auch die Gefahr eines Verlustes von bisher erreichten therapeutischen Fortschritten.