Die Medikamente könne sie selbstständig einnehmen, das Rüsten und die Kontrolle müsse regelmässig überwacht werden. Erledigungen und Kontakte ausserhalb der Wohnung seien nur in beschränktem Umfang möglich. Mit Ausnahme der Besuche bei den Eltern und seltenen Einkäufen von Brot unternehme sie keine Erledigungen und Kontakte ausserhalb der Wohnung. Planung, Organisation und Motivation zur Aktivität seien ihr kaum oder nur sehr eingeschränkt möglich. Gemäss übereinstimmenden Beobachtungen sowohl der Spitex, der Ergotherapeutin und der Angehörigen könne die Versicherte kaum länger als ungefähr zwei Stunden allein gelassen werden, sie reagiere sonst ängstlich und unruhig.