Aus psychiatrischen Überlegungen sei die Versicherte beim Anziehen von komplexeren Kleidungsstücken wie BH oder Strumpfhose oder beim Versorgen einer Bluse in der Hose auf Fremdhilfe angewiesen. Essen könne sie selbstständig, einhändiges Schneiden sei nur erschwert oder je nach Speise gar nicht möglich. Beim Verrichten der Notdurft sei schwergewichtig eine Überprüfung der Reinlichkeit erforderlich. Die Versicherte könne kürzere Strecken – bei sicherer, glatter, rutschfester Unterlage und ebenem Terrain – eigenständig zurücklegen. Die Medikamente könne sie selbstständig einnehmen, das Rüsten und die Kontrolle müsse regelmässig überwacht werden.