b) Dr. med. B. Ineichen untersuchte die Beschwerdeführerin am 2. Februar 2015 während gut zwei Stunden. Im Gutachten vom 19. Februar 2015 betont er eine deutliche Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung. Er stellt die psychiatrische Diagnose einer organischen Persönlichkeits- und Verhaltensstörung (ICD-10: F07.0) bei St.n. hämorrhagischem Insult im April 2012. Weiter nennt er die Diagnose einer neuropsychischen Störung mit leichter bis mittelgradiger exekutiver Funktionsstörung, leichter bis mittelgradiger Aufmerksamkeitsstörung mit Neglecttendenz nach links und reduzierter mentaler Belastbarkeit bei Status nach Mediaterritorialinfarkt rechts am 2. April 2012. Deskriptiv