Die Beschwerdeführerin habe während der letzten Monate Fortschritte gemacht. Sie könne sich selbstständig ankleiden, benötige hierbei noch immer eine Endkorrektur bezüglich der Sorgfalt. Sie sei motiviert, ihren Aufgabenbereich im Haushalt wieder zu erweitern und bemühe sich, neu Gelerntes umzusetzen. Sie habe im Bewegungs- und Aktivitätsablauf auf allen Ebenen Fortschritte gemacht. Schwierig gestalte sich weiter die Situation der verbliebenen Einhändigkeit. Sie arbeite verlangsamt und meist unstrukturiert. Sie benötige weiterhin starke Unterstützung von der Familie und der Haushaltshilfe. Schwierig scheine ihr die mangelnde Krankheitseinsicht zu sein.