Bei der Verrichtung der Notdurft sei sie selbstständig. Die Angehörigen richteten die Medikation wöchentlich und kontrollierten, ob die Klientin diese auch eingenommen habe. Sie gehe manchmal – nur bei guter Witterung – im nahe gelegenen Laden einkaufen. Ansonsten habe sie nur Kontakt zu ihren Eltern und einem Nachbarn. Die Klientin setze sich keine Ziele. Sie brauche sehr viel Unterstützung und Druck von Drittpersonen, um überhaupt etwas durchzuführen oder zu vollenden. Die regelmässige Anwesenheit einer Drittperson sei wegen der Antriebsschwierigkeiten, Ängste, sozialen Isolation und Einschränkungen in der Durchführung von alltäglichen Arbeiten im Haushalt ihres Erachtens unumgänglich.