a) Q hält im Abklärungsbericht zur Hilflosigkeit vom 13. Dezember 2014 fest, die Klientin zeige eine ausgeprägte depressive Symptomatik. Verrichtungen wie Führung des Haushaltes, Pflege sozialer Kontakte, selbstständige Planung und Durchführung von Aktivitäten seien nicht möglich. Rein physisch wäre bei einer Verbesserung dieser Symptome eine Verbesserung möglich. Die Beschwerdeführerin könne sich selbstständig anziehen, brauche Unterstützung beim Schliessen von Reissverschlüssen. Duschen sei nur mit Hilfe der Spitex möglich. Bei der Verrichtung der Notdurft sei sie selbstständig.