6. Mit Zwischenentscheid vom 20. Juni 2014 ordnete das Obergericht Untersuchungen zur Abklärung der Hilflosigkeit an. Im Zwischenentscheid wurden die bis zur Beschwerdeerhebung vorliegenden medizinischen Akten dargelegt. Darauf wird verwiesen. Daraufhin wurde die Beschwerdeführerin von Dr. med. B. Ineichen und von Q untersucht.