{"Signatur": "UR_OG_004", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2014-12-12", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_004_2014-OG-V-14-75_2014-12-12.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/8027", "Checksum": "b861003851f1dc1fc3b9b048f3424263"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2014_OG V 14 75"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 12.12.2014 2014_OG V 14 75"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fürsorgerische Unterbringung. Anordnung der Untersuchungshaft über einen fürsorgerisch Untergebrachten. "}], "ScrapyJob": "446973/59/1992", "Zeit UTC": "05.01.2026 06:49:49", "Checksum": "f7b9bedf8e537ffccc69977c13e50414", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 12.12.2014 2014_OG V 14 75\nRegeste:\nFürsorgerische Unterbringung. Anordnung der Untersuchungshaft über einen fürsorgerisch Untergebrachten. \n\nFürsorgerische Unterbringung. Anordnung der Untersuchungshaft über einen\nfürsorgerisch Untergebrachten. Die Untersuchungshaft geht der\nfürsorgerischen Freiheitsentziehung vor. Die fürsorgerische Unterbringung ist\nnach der Haftentlassung einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Die beteiligten\nInstanzen müssen einander auf dem Laufendem halten. Die fürsorgerische\nUnterbringung bedarf nach der Haftentlassung einer neuerlichen Verfügung.\nDiese Verfügung, muss bei Haftende vorliegen, soweit die fürsorgerische\nUnterbringung nahtlos fortgeführt werden soll. Das Rechtsschutzinteresse an\nder Beurteilung der hängigen Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist weggefallen.\nDiese ist abzuschreiben.\n\nObergericht, 12. Dezember. 2014, OG V 14 75\n"}