Ebenso hat sich die Firma ResMed in einem ersten E-Mail vom 18. Oktober 2013 geäussert ("erzielt man mit dem eFlow eine höhere Deposition vom Medikament"). Erst auf nochmalige Nachfrage durch die Beschwerdegegnerin vom 25. November 2013 und ein "informatives Telefongespräch" vom 28. November 2013 relativierte die Firma ResMed ihre Aussage dahingehend, dass die "Qualität" der Inhalation mit den Verneblergeräten LC Plus, LC Sprint und eFlow gleichwertig sei, wobei sie sich jedoch offenbar auf Studien mit Erwachsenen stützte.