Dass das bereits abgegebene Gerät für die Therapie mit inhalativen Antibiotika "nicht als 1. Wahl" gelte, heisse nicht, dass es seinen Zweck nicht erfülle. 6. Der Beschwerdeführer macht geltend, die Effizienz der Inhalationstherapie – das heisst die Deposition in der Lunge – sei mit einem konventionellen Verneblergerät (PARI BOX SX) ungenügend, weshalb der behandelnde Arzt, Dr. med. J. Spalinger, Leitender Arzt Pädiatrische Gastroenterologie, Kinderspital, Luzern, das Hochleistungs-Verneblergerät (PARI eFlow) verschrieben habe.