5. Die Beschwerdegegnerin begründet ihren abweisenden Entscheid damit, die Abgabe eines zweiten Inhalationsgeräts (eFlow) bewirke nicht, dass das Antibiotikum Tobi in der Lunge des Kindes besser ausgebreitet und abgelagert würde. Die Qualität (Deposition des Medikaments) der Inhalation sei – gemäss Nachfrage beim Lieferanten – beim bisherigen und dem beantragten Gerät gleichwertig, die Inhalation dauere jedoch etwas länger (10 - 15 anstelle von 6 - 8 Minuten). Da die Inhalation mit dem bisherigen Gerät gesamthaft täglich maximal 15 Minuten länger gedauert hätte und die Behandlung nur während eines Monats habe durchgeführt werden müssen, sei dieser Mehraufwand zumutbar gewesen.