{"Signatur": "UR_OG_004", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2014-11-21", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_004_2014-OG-V-14-23_2014-11-21.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/8019", "Checksum": "31dd26b12a5c34d6904e2060c0de4048"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2014_OG V 14 23"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 21.11.2014 2014_OG V 14 23"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "IV. Art. 2 Abs. 3 GgV, Ziff. 459 Anhang 1 GgV. 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Dagegen\nwerden Inhalationszeiten von weniger als etwa 5 - 6 Minuten im Bericht als sehr positiv\nbeurteilt (http://www.google.com/patents/WO2005037256A2?cl=de).\n\nb) In die gleiche Richtung gehen die Angaben im Prospekt zur \"Aerosoltherapie mit\nPARI Inhalationsgeräten\" der Firma PARI GmbH\n(http://www.pari.de/fileadmin/user_upload/Doc/de/Docs/041D0271-DE-PARI-Kompendium-\nder-Aerosoltherapie.pdf?bcsi_scan_bc47d7cc926ffd2d=0&bcsi_scan_filename=041D0271-\nDE-PARI-Kompendium-der-Aerosoltherapie.pdf), wonach ein möglichst hoher Anteil an\nrespirablen Teilchen und eine kurze Verneblungszeit für die Verneblungseffizienz und die\nPatientencompliance von entscheidender Bedeutung sind (S. 16). Ausserdem unterstütze\nder geräuschfreie Betrieb und die Reduktion der Inhalationszeit die Akzeptanz der\nInhalationstherapie bei Kindern (S. 38).\n\nc) Wenn schon bei Erwachsenen Inhalationszeiten von mehr als 6 - 8\nbeziehungsweise 10 Minuten die Compliance negativ beeinflussen können, muss dies erst\nrecht bei einem 4-Jährigen gelten. Bei mangelnder Compliance wird aber der therapeutische\nErfolg gefährdet, weshalb eine möglichst kurze Zeitdauer – unabhängig vom praktischen\nNutzen – zweifellos auch massgebend für den Behandlungserfolg ist.\n\n8. Ebenso wichtig ist eine möglichst gute Deposition des Medikaments in der Lunge.\nDr. med. J. Spalinger bezeichnet die Deposition in der Lunge mit dem alten Verneblergerät\nals ungenügend. Ebenso hat sich die Firma ResMed in einem ersten E-Mail vom 18. Oktober\n2013 geäussert (\"erzielt man mit dem eFlow eine höhere Deposition vom Medikament\"). Erst\nauf nochmalige Nachfrage durch die Beschwerdegegnerin vom 25. November 2013 und ein\n\"informatives Telefongespräch\" vom 28. November 2013 relativierte die Firma ResMed ihre\nAussage dahingehend, dass die \"Qualität\" der Inhalation mit den Verneblergeräten LC Plus,\nLC Sprint und eFlow gleichwertig sei, wobei sie sich jedoch offenbar auf Studien mit\nErwachsenen stützte. Bei Kindern dürfte die Qualität der Inhalation nicht unwesentlich von\nder dazu benötigten Zeitdauer abhängen, da die Deposition des Antibiotikums mit\nzunehmender Behandlungsdauer (und damit abnehmender Compliance) abnimmt.\n\na) Gemäss dem oben erwähnten Bericht bezüglich \"flüssige Zubereitung enthaltend\nTobramyzin\" aerosolisiere das Gerät eFlow einerseits eine grössere Menge an Flüssigkeit\npro Zeiteinheit. Andererseits erzeuge es auch ein qualitativ besonders hochwertiges Aerosol\nmit hohem Anteil an kleinen, lungengängigen Aerosoltröpfchen. Werde das Präparat TOBI\nmit einem gemäss Gebrauchsinformation empfohlenen Düsenvernebler (PARI LC PLUS)\nvernebelt, betrage die lungengängige Fraktion von Aerosoltröpfchen mit weniger als 5 μm\nDurchmesser etwa 60 Prozent des erzeugten Aerosols. Dagegen würden bei einer\nVerneblung mit einem Schwingmembranvernebler (eFlow) höhere Anteile an\nlungengängigen Aerosoltröpfchen erzeugt, nämlich etwa 75 Prozent. Ausserdem seien die\nkonstruktionsbedingten Verluste innerhalb des Gerätes geringer als beim Düsenvernebler.\n\nb) Auch im oben genannten Prospekt der Firma PARI GmbH heisst es auf Seite 48,\nmit dem eFlow rapid könne bei der inhalativen Antibiotikatherapie die Deposition verbessert\nwerden. Auch würden bei der Inhalation von Tobramycin mit diesem System höhere\nSputumkonzentrationen bei gleichzeitig niedrigeren systemischen Serumkonzentrationen\nerreicht. Der eFlow rapid sei aus diesem Grund inzwischen europaweit bei Cystischer\nFibrose akzeptiert und etabliert.\n\nc) Gesagtes erhellt, dass zur besseren Deposition des Medikaments die\nVerwendung des Inhaliergeräts eFlow indiziert ist. Dies einerseits, weil der eFlow ein\nqualitativ hochwertigeres Aerosol erzeugt (als der bereits vorhandene PARI Boy SX) und\nandererseits auch, weil die Inhalation mit dem eFlow wesentlich schneller und damit auch\nindirekt (vor allem bei Kindern) effizienter ist. Der Einsatz des eFlow ist somit vorliegend\nnicht nur für die bestmögliche, sondern auch für eine einfache und zweckmässige\nVersorgung geboten.\n\nd) Hinzu kommt, dass die Kosten für das Gerät in Höhe von Fr. 1'177.20 weniger\nals einen Drittel der Kosten des verabreichten Antibiotikums ausmachen (Fr. 3'899). Die\nZweckmässigkeit ist damit auch unter diesem Gesichtspunkt gewahrt.\n\n9. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 24. Februar 2014 ist aufzuheben. Der\nAnspruch des Beschwerdeführers auf Übernahme der Kosten für das Inhaliergerät PARI\neFlow in Höhe von Fr. 1'177.20 ist zu bejahen.\n"}