Dass die Beiständin ihre Arbeit äusserst gut erledigt, wird auch seitens der Vorinstanz bestätigt (Aktennotiz der Vorinstanz vom 22.01.2014, S. 1). Auch wurden die von der Beiständin eingereichten Rechenschaftsberichte bezüglich des vorliegenden Mandats von der zuständigen Behörde (früher Vormundschaftsbehörde, heute Erwachsenenschutzbehörde) stets vorbehaltlos genehmigt (vgl. Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderats Altdorf vom 26.03.2012; Verfügung der Vorinstanz vom 03.04.2014 betreffend Genehmigung Rechenschaftsbericht und Rechnung für die Periode vom 01.01.2012 bis 31.12.2013).