Es besteht ein Defizit an erzieherischer/elterliche Sorge. Die Eltern sind unfähig, sich adäquat um die Kinder zu kümmern, weil sie durch persönliche oder eheliche Probleme übermässig absorbiert sind. In einer solchen Situation kann ein Obhutsentzug angezeigt sein (siehe Christoph Häfeli, a.a.O., Rz. 41.31).