Daneben zeigte sich der HH der Schule YY, als er über die strittige Kindesschutzmassnahme informiert worden ist, wenig überrascht. Er betonte, dass seit Jahren massive Probleme innerhalb der Familie bestünden, viele Stellen beteiligt gewesen seien, ohne dass sich die Situation für die Kinder gebessert hätte. Wenn die Vorinstanz nun darlegt, dass den Kindern eine für ihr Alter inadäquate Selbstständigkeit zugemutet würde und deshalb ihre Entwicklung gefährdet sei, ist ihr beizupflichten. Eine kindgerechte Erziehung ist nicht ersichtlich. Es besteht ein Defizit an erzieherischer/elterliche Sorge.