Laut der Meinung von FF, ehemalige Lehrperson der Beschwerdeführerin 2 und des Beschwerdeführers 3, werde die völlig fehlende Unterstützung zu Hause für den Beschwerdeführer 3 immer schwieriger. Er könne ausserhalb der Schulde nirgends hingehen und fragen oder darauf zählen, dass jemand mit ihm etwas bespräche, anschaue oder übe (Schreiben von FF an die Vorinstanz vom 12.10.2013). Gemäss Lernbericht Oktober 2013 von GG stelle sich die schulische Situation der Beschwerdeführerin 2 positiv dar. Daneben zeigte sich der HH der Schule YY, als er über die strittige Kindesschutzmassnahme informiert worden ist, wenig überrascht.