Der Beschwerdeführer 3 wurde ebenfalls am 4. September 2013 angehört. Er bemerkte, dass er es nicht möge, wenn der Beigeladene betrunken sei und habe ihm das auch schon gesagt. Er möge es auch nicht, dass der Beigeladene am Wochenende so lange abwesend sei. Nebst diesen Anhörungen holte die Vorinstanz Erkundigungen über die Beschwerdeführerin 2 und den Beschwerdeführer 3 bei den damaligen Lehrpersonen und der Fachstelle Kindesschutz Uri ein. Laut der Meinung von FF, ehemalige Lehrperson der Beschwerdeführerin 2 und des Beschwerdeführers 3, werde die völlig fehlende Unterstützung zu Hause für den Beschwerdeführer 3 immer schwieriger.