Am 2. Juli 2013 reichte DD, eine Gefahrenmeldung ein. Darin führte sie aus, dass sie die Familie seit zehn Jahren kenne und der Streit zwischen den Eheleute immer wieder eskaliere. Mit Gefahrenmeldung vom 1. September 2013 berichtete die Kantonspolizei Uri von einem weiteren Einsatz. Im Rahmen des inzwischen eröffneten Verfahrens vor Vorinstanz wurden die Beschwerdeführerin 1 und der Beigeladene angehört. Die Anhörungen bestätigten die seit Anfang beklagten gewalttätigen und unkontrollierten Verhaltensweisen der Beschwerdeführerin 1, welche in ihrem Alltag isoliert und unsicher zu sein scheint, sowie die Neigung des Beigeladenen zu übermässigem Alkoholkonsum.