Nach etwas mehr als drei Monaten wurde die Begleitung aufgegeben. Ab September 2010 fanden dann wieder auf Bestrebung der Beschwerdeführerin 1 und des Beigeladenen hin Begleitungen mit demselben Zweck statt. Im Mai 2011 wurden aber die Begleitungen bereits wieder eingestellt. Mit Gefahrenmeldung vom 29. Juni 2013 benachrichtigte die Kantonspolizei Uri die Vorinstanz darüber, dass es anlässlich eines Streites zwischen der Beschwerdeführerin 1 und des Beigeladenen zu Handgreiflichkeiten gekommen sei. Dabei hätten die drei Kinder nicht mehr in der elterlichen Wohnung bleiben wollen. Am 2. Juli 2013 reichte DD, eine Gefahrenmeldung ein.