Anhand der Akten offensichtlich bestehende divergierende Meinungen der Pflege Leistenden (siehe oben E. 4a und b) konnten nicht berücksichtigt werden, da am Gespräch mit der Abklärungsperson gemäss Bericht nur die Beschwerdeführerin beteiligt war. Ob die jeweiligen Aussagen anlässlich der gleichentags durchgeführten Haushaltsabklärung herangezogen wurden, ist nicht ersichtlich, fehlt doch ein entsprechender Verweis. Auch erfolgte weder eine Rücksprache bei der Ergotherapeutin noch beim Psychiater Dr. med.