Weiter werden bejaht: Notwendigkeit einer dauernden medizinisch-pflegerischen Hilfe tagsüber (Medikamente verabreichen); persönliche Überwachung und lebenspraktische Begleitung (Notwendig seien: Hilfeleistungen durch die Spitex, um das selbständige Wohnen zu ermöglichen; Begleitung für Erledigungen und Kontakte ausserhalb der Wohnung und regelmässige Anwesenheit einer Drittperson zur Verhinderung einer dauernden Isolation von der Aussenwelt. Aufgrund der psychischen Behinderung habe sich bereits die Pro Infirmis mit ihr befasst.).