a) Auf dem Formular "Anmeldung für Erwachsene: Hilflosenentschädigung IV" vom 6. März 2013 (ausgefüllt durch Pro Infirmis, unterzeichnet vom Ehegatten der Beschwerdeführerin) wurde bei folgenden Angaben zur Hilflosigkeit "ja" angekreuzt: Ankleiden/Auskleiden (ist teilweise gelähmt); Essen (Muss die Nahrung zerkleinert werden?); Körperpflege (Waschen, Rasieren, Baden/Duschen); Verrichtung der Notdurft (Ordnen der Kleider, Körperreinigung/Überprüfung der Reinlichkeit); Fortbewegung (im Freien, Pflege gesellschaftlicher Kontakte). Weiter werden bejaht: Notwendigkeit einer dauernden medizinisch-pflegerischen Hilfe tagsüber (Medikamente verabreichen);