Gegen einen entsprechenden Entscheid müsste unmittelbar Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Liegt dem Handeln der Verwaltungsbehörde aber eine Kompetenzdelegation zugrunde, so entfällt die Möglichkeit der Verwaltungsbeschwerde hingegen nicht. Vorliegend offen gelassen, ob die Baudirektion Uri kompetent war, in eigenem Namen zu verfügen. Als Verfügung gelten auch Zwischenverfügungen. Eine Zwischenverfügung schliesst das Verfahren nicht ab, sondern stellt lediglich einen Schritt in Richtung Verfahrenserledigung dar. Die Aufforderung zur Ergänzung einer Eingabe ist als Zwischenverfügung zu betrachten.