Mit Strafbefehl vom 25. März 2013 wurde der Beschwerdeführer wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Erwerb einer Waffe ohne Waffenerwerbsschein schuldig befunden. Dem Schuldspruch wegen ersterem Delikt ging wiederum eine Auseinandersetzung mit einem anderen Asylbewerber vom 7. Januar 2013 voraus. Im Rahmen der polizeilichen Einvernahme vom 22. Januar 2013 gibt der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er jeden Tag zehn Dosen Bier getrunken und Marihuana konsumiert habe. Dabei hätte er die Kontrolle verloren. Auch nach seiner Verhaftung zeigte sich der Beschwerdeführer gewaltbereit.