Es ist daher bei Dr. med. B. Müller-Werth unter Vorlage des gesamten Observationsmaterials (Bericht, Video und Fotos) ein Gutachten einzuholen, in dem er sich vor allem zum Gesundheitszustand und der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers beziehungsweise allfälligen diesbezüglichen Veränderungen sowie deren Zeitpunkt zu äussern haben wird. Vorbehalten bleiben weitere Abklärungen. Das Präsidium wird beauftragt, das gerichtliche Gutachten einzuholen und allfällige weitere Abklärungen zu tätigen (Art. 60 Abs. 1 VRPV).