Beim Bericht von Dr. med. dent. P. Dulio vom 20. Februar 2013 handelt es sich um ein von der Beschwerdegegnerin eingeholtes Gutachten eines externen Spezialisten (Facharzt für Paradontologie). Dieser Art von Gutachten kann regelmässig mehr Bedeutung zugemessen werden als Berichten von behandelnden Ärzten, bei welchen eine Versicherte über längere Zeit bleibt. Überdies berücksichtigt die gutachterliche Stellungnahme von Dr. med. dent. P. Dulio die geklagten Beschwerden, leuchtet in der Beurteilung der medizinischen Situation ein und ist – insbesondere im Gegensatz zur Einschätzung von Dr. med. T. Waldhorn vom 28. Januar 2012 – begründet. Dem Bericht von Dr. med. dent.