P. Dulio lässt sich eine solche mit den vorhandenen Angaben nicht diagnostizieren. Anderer Ansicht sind die Dres. med. dent. A. Jenzsch und T. Waldhorn, welche die Beschwerdeführerin über längere Zeit behandelten. Dabei fehlt in den Akten das von der Beschwerdeführerin erwähnte Schreiben von Dr. med. dent. T. Waldhorn vom 5. März 2012. Dieses wird denn auch im angefochtenen Entscheid nicht aufgegriffen, auch sonst wird es von der Beschwerdegegnerin nie erwähnt. Es darf also angezweifelt werden, ob das besagte Schreiben tatsächlich Teil der Akten ist. Beim Bericht von Dr. med. dent.