Die Frage der Alterslimite, bis zu welcher eine postjuvenile Parodontitis als Pflichtleistung der Krankenversicherung anerkannt werden muss, kann nur individuell beurteilt werden. Je älter der Patient wird, desto stärker werden auch verhaltensbedingte Faktoren (Mundhygiene, Rauchen, Allgemeinerkrankungen) ins Gewicht fallen. Konsilium beim Spezialisten oder an Spezialklinik (Universität) erscheint sinnvoll. Angesichts dieser Empfehlung, welche wohl auf der neuen Nomenklatur beruht, ist die Einschätzung der Beschwerdegegnerin, wonach nicht jede aggressive Parodontitis aufgrund der Änderung der Nomenklatur zur juvenilen, progressiven Parodontitis gemäss Art.