Konkret wurde das Rücktrittsalter am 1. August 2010 erreicht (Art. 4 Reglement 2006), womit sich das versicherte Risiko ʺAlterʺ verwirklichte. Die aus diesem Grund geschuldete Rente ist nun anhand des Reglements 2006 zu berechnen. Wie bereits ausgeführt muss diese Rente mindestens die Höhe der gemäss BVG weiterhin geschuldeten Invalidenrente entsprechen (Thomas Flückiger, in Schneider/Geiser/Gächter [Hrsg.], a.a.O., Art. 13 N. 14).