8. Seit 1. August 2010 bezieht der Kläger anstelle einer Invaliden- eine Altersrente in der Höhe von Fr. 1'330.--. Der Kläger beansprucht indessen die im Vorsorgeausweis vom 1. Januar 1995 genannte Altersrente von Fr. 1'662.10 zuzüglich Teuerungsausgleich sowie Zinsen von 5 Prozent.