Es bestehe deshalb nur eine 20-prozentige reduzierte Leistungsfähigkeit. Die von Dr. Petrovic bescheinigte 100-prozentige Arbeits- und Leistungsunfähigkeit für körperlich leichte bis intermittierend mittelschwere adaptierte Tätigkeiten kann denn auch mangels Begründung nicht nachvollzogen werden. Die Begründung beruht auf einseitigen subjektiven Angaben der Beschwerdeführerin. Der Verlaufsbericht enthält keine neuen medizinischen Aspekte, welche eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachvollziehbar machen würden.