a) Der rentenablehnenden Verfügung vom 7. Juni 2011 lag insbesondere das polydisziplinäre (internistische/allgemeinmedizinische, psychiatrische und rheumatologische) Gutachten des Ärztlichen Begutachtungsinstituts Basel (ABI) vom 10. Februar 2010 zugrunde, worin folgende Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit erhoben wurde: 1) Leichtgradige depressive Episode (ICD-10 F32.10) 2) Chronische lumbospondylogenes Schmerzsyndrom rechtsbetont (ICD-10 M54.5) Als Diagnosen ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit nannten die ABI-Gutachter: