Die Einstellungsdauer wird gemäss Einstellraster für die KAST (Kantonale Amtsstelle)/RAV (AVIG-Praxis ALE D72) vorgenommen. Danach ist bei jeder Einstellung das Gesamtverhalten der versicherten Person zu berücksichtigen. Wird im konkreten Einzelfall vom Raster abgewichen, so ist in der Verfügung eine Begründung für die strengere oder mildere Einstellung anzuführen. Wer eine Weisung der KAST/RAV nicht befolgt, kann zwar mit einer Einstellung von 10 Tagen sanktioniert werden (AVIG-Praxis ALE D72 Ziff. 3.B 1). Jedoch hat derjenige, der ohne entschuldbaren Grund an einem Beratungsgespräch fernbleibt, nur eine Einstellung von 5 - 8 Tagen zu befürchten (AVIG- Praxis ALE D72 Ziff.