AVIG aufgezählten Tatbestände die Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung für eine bestimmte Anzahl von Tagen ausgesetzt werden (BGE C 135/02 vom 10.02.2003 E. 1.1; Thomas Nussbaumer, Arbeitslosenversicherung, in Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Bd. XIV, 2. Aufl., Basel 2007, Rz. 822). Konkret sieht Art.