- der Beschwerdeführer replikweise am 18. September 2013 an seiner Beschwerde festhält, er zusätzlich beantragt, dass nach Möglichkeit die Kosten nach Abschluss des Verfahrens der Beschwerdegegnerin auferlegt werden; - am 2. Oktober 2013 die Beschwerdegegnerin zur Replik vom 18. September 2013 Stellung nahm; - der Beschwerdeführer am 5. Oktober 2013 Stellung zur Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 2. Oktober 2013 nahm;