- die Beschwerde mit verfahrensleitender Verfügung vom 13. August 2013 in das Geschäftsprotokoll des Obergerichtes des Kantons Uri (Verwaltungsrechtliche Abteilung) aufgenommen wurde; - mit verfahrensleitender Verfügung vom 21. August 2013 das Doppel der Rechtsmitteleingabe der IV-Stelle Uri zur Stellungnahme innert 30 Tagen zugestellt wurde, gleichzeitig Burchard Meens aufgefordert wurde, einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 400.-- innert 10 Tagen zu leisten; - die Beschwerdegegnerin am 28. August 2013 vernehmlassungsweise die Abweisung der Beschwerde beantragte;