Dabei ist entscheidend, dass die Zahlen des einzelnen Anbieters aus derselben Betriebseinheit stammen. Dass die Betriebseinheiten der verschiedenen Anbieter den gleichen geographischen Raum betreffen müssen, ist nicht denkbar. Ansonsten der freie Zugang zum Markt offensichtlich eingeschränkt wäre. Innerhalb der jeweils relevanten Betriebseinheit sind indessen die Lehrstellen aller ʺBranchenʺ (hier etwa Strassen-, Hochbau, etc.). zu berücksichtigen, was sowohl die Beteiligte als auch die Beschwerdeführerinnen dazu bewegte, nicht nur Lehrlinge im Strassenbau anzugeben.