Zu dessen Aufbereitung betreibt die Z zusammen mit der A die Gesellschaft B. Deren Werkanlagen befinden sich auf dem Firmengelände der Z (vgl. Internetauszug aus dem Handelsregister des Kantons Uri, besucht am 04.10.2013). Schliesslich ist die Z Betreiberin der Deponie C für Inertstoffe und Bauabfälle nach Anhang 1 Ziff. 11 und 12 Technische Verordnung über Abfälle (TAV, SR 814.600) auf dem Gebiet der Gemeinde Unterschächen (BF-act. 11). Hingegen verfügt die Z über keinen eigentlichen Deponiestandort (Art. 3 Abs. 5 TAV) in Altdorf, was jedoch für die Annahme von Aushubmaterial zur Aufbereitung und Verwertung nicht als erforderlich erscheint.