a) Die Berücksichtigung von Anfahrts- und Transportwegen kommt insbesondere bei Produkten des Primärsektors in Frage, wenn also der gesamte Transportweg vom Ort der land- oder forstwirtschaftlichen Produktion beziehungsweise des Abbaus von Rohstoffen (zum Beispiel Kies) bis zum Lieferort feststellbar ist. Ein weiterer Anwendungsfall sind Dienstleistungsaufträge, die mit erheblichen Anfahrtswegen verbunden sind, zum Beispiel bei der Kehrichtabfuhr.